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Die Französische Verfassung |
Im Gegensatz zu den USA wurde Frankreich von der Nationalversammlung regiert, die aus 754 Abgeordneten bestand und alle zwei von 100/1 Wahlmännern gewählt wurde. Die Nationalversammlung beauftragte das Hochgericht und kontrollierte den Kassationshof. Ein großer Unterschied zur amerikanischen Verfassung bestand darin, dass nicht das ganze Volk wählen konnte, sondern nur 60% der Aktivbürger ( keine Arbeitslosen und Sozialschwachen...) das Zensuswahlrecht hatten.
Das, von Robbespierre und den Jakobinern verlangte, allgemeine Wahlrecht bestand also nicht mehr ganz, denn Frankreich wurde unbewusst wieder in verschiedene Stände geteilt.
Neben der Nationalversammlung regierte der König, der die Minister ernannte und den Oberbefehl über die Nationalgarde hatte. Auch konnte er gegenüber der Nationalversammlung ein suspensives ( aufschiebendes) Veto einlegen, was ein Nachteil sein konnte, wenn es länger als zwei Jahre dauerte und inzwischen eine neue Regierung bestand.
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