Was die hörigen Bauern im Mittelalter zahlen und leisten mußten
1. Jährliche Abgaben: | 2. Besondere Abgaben | 3.Frondienste |
Feldzehnt (Getreide,Wein Garten und Baumfrüchte)
Blutzehnt (Haustiere und tierische Erzeugnisse : Eier, Milch, Butter, Honig, Wachs, Felle, Wolle)
Grundzins (Abgabe nach der Größe der hörigen Landes)
Kopfsteuer (Abgabe nach der Anzahl der Famlilienmitglieder)
Abgaben zu bestimmten Festtagen | Abgabe für die Heiratserlaubnis
Abgabe beim Todesfall des Bauern (das "Besthaupt" das beste Stück Vieh - und das "Bestgewand" - das beste Kleidungsstück)
Besondere Umlagen im Kriegsfall u.ä. | Arbeit auf dem Herrenhof-bis zu 4 Tage die Woche
Sonderarbeit zur Saat und Erntezeit
Stellung von Arbeitskräften und Gespannen (beim Holzschlag, beim Wege- und Brückenbau usw.) |
Der freie Bauer | Der hörige Bauer | muß Kriegsdienst leisten muß Familie und Hof selber schützen kann über seine Zeit selber verfügen kann über seine Erzeugnisse selber verfügen kann seinen Hof verlassen, unter Söhnen aufteilen usw. kann ohne Erlaubniss heiraten | ist vom Kriegsdienst befreit steht unter dem "Schutz und Schirm" des Grundherren muß für den Frondienstr leisten muß einen Teil seiner Erzeugnisse abgeben darf seinen hof nicht verlassen, nicht aufteilen, usw. braucht zur Heirat die Erlaubniss des Grundherren |
|