Die Grundherrschaft im Mittelalter

Was die hörigen Bauern im Mittelalter zahlen und leisten mußten

1. Jährliche Abgaben:2. Besondere Abgaben3.Frondienste
Feldzehnt (Getreide,Wein Garten und Baumfrüchte)

Blutzehnt (Haustiere und tierische Erzeugnisse : Eier, Milch, Butter, Honig, Wachs, Felle, Wolle)

Grundzins (Abgabe nach der Größe der hörigen Landes)

Kopfsteuer (Abgabe nach der Anzahl der Famlilienmitglieder)

Abgaben zu bestimmten Festtagen
Abgabe für die Heiratserlaubnis

Abgabe beim Todesfall des Bauern (das "Besthaupt" das beste Stück Vieh - und das "Bestgewand" - das beste Kleidungsstück)

Besondere Umlagen im Kriegsfall u.ä.
Arbeit auf dem Herrenhof-bis zu 4 Tage die Woche

Sonderarbeit zur Saat und Erntezeit

Stellung von Arbeitskräften und Gespannen (beim Holzschlag, beim Wege- und Brückenbau usw.)

 

Der freie BauerDer hörige Bauer
muß Kriegsdienst leisten
muß Familie und Hof selber schützen
kann über seine Zeit selber verfügen
kann über seine Erzeugnisse selber verfügen
kann seinen Hof verlassen, unter Söhnen aufteilen usw.
kann ohne Erlaubniss heiraten
ist vom Kriegsdienst befreit
steht unter dem "Schutz und Schirm" des Grundherren
muß für den Frondienstr leisten
muß einen Teil seiner Erzeugnisse abgeben
darf seinen hof nicht verlassen, nicht aufteilen, usw.
braucht zur Heirat die Erlaubniss des Grundherren


 


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