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Na, in einem Wahlsystem mit reinem Mehrheitswahlrecht (z.B. Großbritannien) gibt es dann keine Landeslisten, sondern nur Wahlkreiskandidaturen. Das heisst, in einem Wahlkreis kandidieren dann mehrere Einzelpersonen verschiedener Parteien gegeneinander, und der mit den meisten Stimmen zieht dann in das Parlament ein. Die Erfahrung zeigt, dass dieses System in seiner Reinform große Parteien fördert, und die kleinen Parteien benachteiligt. Siehe zum Beispiel USA (auch reines Mehrheitswahlrecht). Außerdem kann es, aufgrund immer vorkommender unterschiedlich hoher Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen vorkommen, dass später jemand im Parlament sitzt, der z.B. nur von 5000 Personen gewählt wurde, während aus dem Nachbarwahlkreis NICHT gewählt wurde, obwohl er/sie 7000 Stimmen bekommen hätte. Schau dir doch mal die Erststimmenergebnisse 2005 bundesweit an. Dann siehst du, dass bis auf einzelne Mandate für die PDS.WASG (damals hießen sie noch so) und eines für die Grünen alle Mandate an SPD und Union gegangen wären, hätten wir ein reines Mehrheitswahlrecht.
Das reine Verhältniswahlrecht sieht nur Listen, keine direkten Kandidaturen vor. Dies begünstigt zum einen kleinere Parteien, weil sie nur in diesem System wirklich eine Chance haben, hat aber den Nachteil, dass Abgeordnete möglicherweise überhaupt keinen Bezug zu der Region haben, die sie repräsentieren sollen.
Deswegen das personalisierte Verhältniswahlrecht. Es versucht, die Nachteile der beiden Systeme auszugleichen und gleichzeitig die Vorteile zu nutzen.
Insofern hast du die Aufgabe tatsächlich nicht verstanden, sorry. Ich hoffe, ich habe dir geholfen!
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